Informationen zur Reifeprüfung
Voraussetzung zur Zulassung zur RP
Positiver Abschluss der 8. Klasse.
Schüler*innen mit einem Nicht genügend können eine Wiederholungsprüfung ablegen. Wird diese positiv beurteilt, ist der Antritt zum Haupttermin möglich.
Schüler*innen mit zwei Nicht genügend können zu WH-Prüfungen im Herbst antreten.
Sind beide Wiederholungsprüfungen positiv, ist der Antritt im Herbsttermin möglich. Sonst muss die 8. Klasse wiederholt werden!
Die drei Säulen der RP
- Vorwissenschaftliche Arbeit inklusive Präsentation und Diskussion
- Klausurprüfungen (schriftl.)
inklusive Kompensationsprüfung (mündl.)
(je nach Wahl entweder drei oder vier schriftliche Teilprüfungen) - Mündliche Prüfungen
(je nach Wahl entweder drei oder zwei mündliche Teilprüfungen)
Man bekommt für jedes dieser sieben Prüfungsgebiete eine Note, und jedes erfolgreich absolvierte Prüfungsgebiet bleibt erhalten!
VWA + K1 + K2 + K3 + M1 + M2 + M3 oder
VWA + K1 + K2 + K3 + K4 + M1 + M2
Säule 1: „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA)
Alle Informationen zur Abwicklung der VWA findet man im Bericht: VWA
Säule 2: Klausurarbeiten (schriftliche Prüfungen)
Die Schüler/innen wählen entweder drei oder vier Klausurarbeiten.
Gymnasium |
Realgymnasium |
1) Deutsch |
1) Deutsch |
2) Mathematik |
2) Mathematik |
3) Englisch oder Französisch oder Spanisch |
3) Englisch oder Spanisch |
4) Latein oder Griechisch oder 3) |
4) Latein oder Darstellende Geometrie oder 3) |
Standardisierte Prüfungsgebiete: Prüfungsaufgaben werden zentral erstellt und müssen nach Vorgaben verbessert und beurteilt werden.
Nichtstandardisiert: Klassenlehrer*in erstellt Aufgaben, korrigiert Arbeiten und macht Notenvorschlag.
Negative Klausurarbeiten können durch sog. Kompensationsprüfungen (mündliche) im selben Prüfungstermin ausgebessert werden.
Mündliche Kompensationsprüfungen erfolgen auf Antrag (=Anmeldung)!
Besonderheiten Haupttermin 2021:
Die Prüfungszeit wird um 60 Minuten verlängert: Deutsch: 360 min, alle anderen Gegenstände: 330 min
Für die Beurteilung eines Prüfungsgebietes werden die Note der 8. Klasse UND die Note der Klausurprüfung, zu gleichen Teilen berücksichtigt.
Ergibt sich dabei keine eindeutige Beurteilungsstufe, so ist den Leistungen bei der Klausurprüfung das größere Gewicht zuzumessen.
Bei negativer Klausurprüfung wird die Jahresnote nur dann eingerechnet, wenn bei der Klausurprüfung ein bestimmter Schwellenwert (30%) erreicht wurde.
Andernfalls hat man nicht bestanden und kann im nächsten Prüfungstermin wieder zur Klausurarbeit antreten.
Säule 3: Mündliche Prüfungen
Je nach Anzahl der gewählten Klausuren zwei beziehungsweise drei mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten.
Wählbar sind Pflichtgegenstände (außer BSK/M) und alle WPG, die
- mind. 4 Wochenstunden (WS) in der Oberstufe und
- mind. bis in die 7. Klasse
unterrichtet wurden.
Außerdem müssen die Gegenstände in einem bestimmten Stundenausmaß
(in der Oberstufe) besucht worden sein.
- bei 2 Prüfungen: mind. 10 Wochenstunden
- bei 3 Prüfungen: mind. 15 Wochenstunden
Wenn zwei/drei Pflichtgegenstände die Summe von 10/15 Stunden nicht erreichen, dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich
(zum Beispiel Chemie, mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand Chemie).
Zur Auswahl stehen…
Gegenstände (Pflicht-, Frei-, Wahlpflicht-), die in der Oberstufe im Ausmaß von mind. vier Stunden bis mind. in der 7. Klasse besucht wurden.
PG: alle außer BSK/M
WPG 6h: I+, Sp+, Inf+ (G)
WPG 4h: InfT (RG), Bi+, Gg+, H+, SPK+, DG+ (RG), D+, E+, Ph+
(Achtung: BEIDE Jahre regulär ODER überbuchend, keine Mischung erlaubt!)
Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen
(zum Beispiel E und Wahlpflichtgegenstand E+).
Anzahl der Themengebiete:
Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe werden zwei bis drei Themenbereiche, insgesamt maximal 18 festgelegt.
E, D, M: max. 18
F3, L3: max. 18
L5, Gr, Sp: max. 14
I+, Sp+, : 8 - 12
Inf+ (G) und InfT (RG): max. 8
Haupttermin 2021:
Reduktion um max. ⅓ erlaubt, muss vier Wochen vor Ende des Schuljahres bekannt gegeben werden.
Die Jahresnote wird bei der Festlegung der mündl. Gesamtnote berücksichtigt.
Themenbereiche Reifeprüfung Haupttermin 2020/21: GoogleDrive-Freigabe
Zugang haben SchülerInnen der 8. Klassen und alle LehrerInnen.
ACHTUNG: Man benötigt die Zugangsdaten für die Schul-E-Mail-Adresse!
Ausführlichere Informationen bzw. die Präsentation zur Reifeprüfung: Reifeprüfung_Info.pdf
ACHTUNG: Im Schuljahr 2020/21 wird es (wieder) abweichende Regelungen geben. Wir informieren diese direkt per E-Mail an alle Schüler*innen!
Wichtige Webseiten mit Informationen zur Reifeprüfung:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007845
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulpraxis/zentralmatura/srdp_ahs.html